Die Polizei Münster informiert
„Sicher durch Münster“, lautet das Motto unter dem die Polizei Münsters Radfahrer derzeit wieder über den aktuellen Bußgeldkatalog informiert. „Oder wir bitten Dich zur Kasse“, mag sich manch‘ Betroffener dazu denken. Manche Strafen wirken dabei tatsächlich überzogen, andere sollten zu Recht abschrecken – ein Überblick.
Das Fahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung auf Radwegen kostet aktuell zwischen 20,- (ohne Behinderung) und 35,- Euro (bei Unfall) – ebenso wie die Nichtbenutzung eines als benutzungspflichtig gekennzeichneten (blaues Schild) Radwegs. Ersteres noch verständlich, wenn auch manchmal verlockend, Letzteres gerade in einer so fahrradreichen Stadt wie Münster ärgerlich bis unverständlich, ist die Situation auf den hierorts leider oft engen und dem Fußweg statt der Straße zugeordneten Radwegen durch abrupt geöffnete Autotüren, im Wortsinn wenig „umsichtige“ Fußgänger und abbiegende PKWs mit totem Winkel genau auf den Radstreifen oft deutlich gefährlicher als wenn sich Radler und Kraftfahrzeuge die Straßen teilen würden. Sieht der dazu befragte Fahrradpolizist übrigens genauso, ändert aber nichts an der Rechtslage – die Debatte müsste in der Politik angestoßen werden.
Über die Notwendigkeit einer sinnvollen Beleuchtung am Rad sollte man hingegen schon aus purem Selbstschutz nicht streiten, ihr Fehlen kostet ebenfalls zwischen 20,- und 35,- Euro. Neuerdings darf diese auch Akkubetrieben sein, wenn die Geräte der StVO entsprechen, hier drücken die Beamten aber manchmal auch ein Auge zu. Eine offizielle Ausnahme gibt es außerdem für Rennräder unter 11kg: hier reicht es, wenn das Licht tagsüber mit dabei ist, es muss nicht am Rad befestigt sein; vergessen kostet einen 10er.
Das Bußgeld für weitere technische Mängel wie fehlende Klingel, fehlende/defekte Bremsen oder Rückstrahler liegt zwischen 10,- und 20,- Euro, die man in der Tat besser in das Rad investiert als in die Staatskasse. Telefonieren auf dem Rad kostet pauschal 25,- Euro, vergleichsweise günstig sind freihändiges fahren, anhängen an ein anderes Fahrzeug oder die nicht ordnungsgemäße Mitnahme von Kindern: all das schlägt mit 5,- Euro zu Buche.
Richtig teuer wird es dann bei der mangelnden Beachtung von Rotlicht. Der „Einstieg“ liegt hier bei 45,- Euro für das Überfahren einer roten Fußgängerampel, bei einem Unfall auf der Straße nach Missachtung eines Rotlichts, das bereits länger als eine Sekunde dauerte, werden bis zu 180 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Im wahrsten Sinne des Wortes „Schluss mit lustig“ ist beim Thema Alkohol auf dem Fahrrad. Was viele nicht wissen: Schon ab 0,3 Promille (1 großes Bier!) kann es bei einem Unfall zu Führerscheinentzug, verbunden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (!) und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister kommen. Bei einem Wert ab 1,6 Promille ist dann auch grundsätzlich erst einmal der Führerschein weg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Voraussetzung, um ihn wieder zu erlangen. Als eine der ersten Städte setzt Münster neuerdings zudem sogar Fahrrad-Fahrverbote gegen Radfahrer durch, die wiederholt mit einem solch hohen Alkohohlanteil im Blut auffällig geworden sind. Zuwiderhandlung: 500,- Euro; Tendenz steigend. Für Münsteraner Leezenfreunde lässt sich das alles auf drei einfache Formeln bringen: Immer mit Licht! Bei rot halten! Schickermänner schieben! Über den Rest mag man streiten.
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